Bäume sind nicht nur Individuen, sie werden auch von ihrem Umfeld geprägt. Deswegen brauchen sie besondere Zuwendungen, die wir ihnen gerne in Form von folgenden Leistungen zukommen lassen:
- Bewertung des Zustandes sowie des Gefährdungspotenzials von Bäumen
- Entnahme von Totholz
- Kroneneinkürzung
- Gebäudefreischnitt
- Erziehungsschnitt bei Jungbäumen
- Nachbehandlung von Verletzungen und Kappungen
- Schädlingsbekämpfung
- Diagnose von Krankheiten, Schädlings- und Pilzbefall
Manchmal stehen Bäume an Standorten, an denen eine Fällung eine kniffelige Aufgabe ist, doch durch diverse Fälltechniken sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Eventualitäten. Grundsätzlich ist für Baumfällungen jedoch zu beachten, dass diese nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden dürfen.
Folgende Vorgehensweisen beherrschen unsere Experten:
- Standardfällungen
- Fällarbeiten mittels Hubarbeitsbühnen
- Fällarbeiten mittels Seilklettertechnik
Im März, sobald es in den Nächten nicht mehr friert, können die meisten Obstbäume beschnitten werden – und da kommen wir ins Spiel. Lassen Sie die Fachleute ran, damit Sie die Baumpracht in der Blütezeit bewundern und im Sommer zahlreiche Früchte ernten können.
Wichtige Regel beim Heckenschnitt: Von März bis September darf nur Neuaustrieb beschnitten werden. Für den starken Rückschnitt sowie die Entfernung von Hecken gilt wie bei Baumfällungen der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar. Wenn Sie bei Ihrer Grundstückseingrenzung, Ihrem Sicht- oder Schallschutz auf Nummer sicher gehen wollen, dann lassen Sie unsere Heckenprofis in Ihren Garten.